Was ist Eventrecht?
Eventrecht ist kein offizielles juristisches Rechtsgebiet wie z.B. das Zivilrecht, sondern bezeichnet einen Sammelbegriff für alle juristischen Teilbereiche, die bei der Planung und Durchführung eines Events zum Tragen kommen. Dabei handelt es sich um:
- Veranstaltungsrecht: Hierunter fallen alle gesetzlichen Vorschriften, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen beachtet werden müssen, einschließlich Genehmigungsverfahren, behördlichen Vorschriften, Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertungen.
- Vertragsrecht: Zwischen allen Parteien, die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind (Veranstalter, Dienstleister, Lieferanten, etc.) werden rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien gewahrt werden.
- Haftungsrecht: Es regelt Verantwortlichkeiten und Haftungen im Falle von Schäden, Unfällen oder anderen Ereignissen vor, während und nach der Veranstaltung. Hierzu gehören auch Regelungen zum Versicherungsschutz und Schadensersatz.
- Urheberrecht und Markenrecht: Diese regeln die Nutzung bzw. Wiedergabe von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Bildern oder Videos.
- Arbeitsrecht: Es liegt in der Natur eines Events, dass zwischen den Vertragspartnern die Durchführung von Dienstleistungen vereinbart wird. Die Rahmenbedingungen für deren Erbringung sind im Arbeitsrecht festgelegt. Hierunter fallen beispielsweise Regelungen, die die Arbeitszeit, Pausen, eventuelle Nachtzuschläge und vieles mehr betreffen.