Meetings und Events am Dresden Airport: Die perfekte Bühne für Durchstarter.
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Eventlocation

Eventlocation

Eventlocation hat sich als Begriff in der Veranstaltungsbranche und darüber hinaus im Sprachgebrauch in den letzten Jahrzehnten fest etabliert. Doch welche Veranstaltungsorte oder Veranstaltungsstätten bezeichnet die englische Bezeichnung ganz genau? Im Eventlexikon von fiylo schauen wir uns die Definition von Eventlocations einmal etwas präziser an.
 

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Was bezeichnet man als Eventlocation?

Eventlocation (oder kurz: Location) hat sich im deutschsprachigen Raum als Bezeichnung für Veranstaltungsstätten auch außerhalb der Veranstaltungsbranche etabliert. 

Während man früher in Deutschland noch von einem Lokal sprach und in der Schweiz der Begriff “Lokalität” üblich ist, steht die anglizistische Bezeichnung Eventlocation als Oberbegriff für Veranstaltungsorte. Dabei kann es sich auch ausschließlich um Innenräume handeln oder auch Flächen unter freiem Himmel (Open Air Locations). 

Achtung: Im Englischen bedeutet “location” eigentlich “Standort”, während eine Veranstaltungsstätte als venue bezeichnet wird. Unter Lokalität oder einem Lokal versteht man in Deutschland wiederum mittlerweile Gaststätten, Bars und Kneipen. Also Orte, an denen der Verzehr von Speisen und Getränken bei einem geselligen Beisammensein im Vordergrund steht. 

Mit Locations sind Clubs, Diskotheken und moderne Cafés oder Restaurants gemeint. In diesen kommen Menschen zum Austausch, feiern und tanzen oder für geschäftliche Zwecke zusammen. Um den Zweck genauer zum Ausdruck zu bringen, gibt es Bezeichnungen wie Eventlocation, Tagungslocation, Hochzeitslocation. Wobei zahlreiche Versammlungsstätten auch sinnvoll zweckentfremdet werden können, wie wenn ein Kino oder ein Theater für eine Tagung oder eine Präsentation von Unternehmen genutzt werden. In der Medienbranche bezeichnet man mit Filmlocation den Drehort, auch Eventlocations werden häufig für Filmaufnahmen oder Foto-Shootings genutzt. 

Die Bundesländer geben in der Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) die Regeln für den Bau und den Betrieb der Versammlungsorte bzw. Gebäude, die mehr als 200 Personen umfassen können, vor.